Fachnews | Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ASV-Angebot zu Epilepsie mit schweren Verlaufsformen tritt in Kraft

Berlin, 8. Mai 2024 – Heute sind die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) in Kraft getreten. In diese Versorgungsform können Patientinnen und Patienten mit besonders schwer behandelbaren Verläufen der Epilepsie überwiesen und dort koordiniert von ärztlichen Fachteams behandelt werden.                                  

Bisher gab es bereits ein spezialfachärztliches Angebot als ambulante Behandlung der Epilepsie im Krankenhaus. An der ASV können sich nun erstmals auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen und Fachteams gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinik-Teams, die zu den genannten Indikationen bereits eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und ambulante Kooperationspartnerinnen und -partner mit einzubeziehen.

Was ist neu?

Für das ASV-Angebot Epilepsie wurden die Beratungsleistungen inhaltlich angepasst, die Patientinnen und Patienten beim Umgang mit der chronischen Erkrankung unterstützen sollen. So ist beispielsweise neu, dass innerhalb der Ernährungsberatung nicht nur bei der Behandlung von Kindern zu speziellen Konzepten beraten werden kann, die zerebrale Anfallsleiden lindern können. Zudem können Ärztinnen und Ärzte aus weiteren Fachrichtungen hinzugezogen werden. Kinder und Jugendliche können nun zunächst auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose in der ASV behandelt werden. Sie muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach dem Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.2 Buchstabe b zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie)

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