Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

Fehlermeldesysteme sollen dazu beitragen, dass Risiken und Fehlerquellen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung erkannt und ausgewertet werden, um unerwünschte Ereignisse schon im Vorfeld zu vermeiden. Der G-BA legt in seinen Bestimmungen die Anforderungen an solche einrichtungsübergreifen den Fehlermeldesysteme fest.

Fehlermeldesysteme müssen

  • prinzipiell für alle Krankenhäuser offen und über das Internet frei zugänglich sein,
  • eine vertrauliche Bearbeitung aller Daten gewährleisten und
  • ein strukturiertes Meldeformular anbieten, in das auch Nutzerkommentare eingegeben werden können.

Die Vorgaben sind in der Richtlinie „Bestimmungen von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme“ festgelegt. Unter anderem ist dort auch geregelt, wie ein Krankenhaus jährlich gegenüber den Kostenträgern – zum Beispiel im Rahmen der Budgetverhandlungen – seine Teilnahme nachzuweisen hat.