Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen von 70 bis 75 Jahren

Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.

Ab wann kann ein Mammographie-Termin vereinbart werden?

Ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.

Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden: https://www.mammo-programm.de/de/termin

Warum bekommen Frauen ab 70 Jahren vorerst keine Einladungen zugesandt?

Durch die Ausweitung des Mammographie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf eine Teilnahme. Bevor auch diese neue Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten kann, sind umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig.

Um Frauen dennoch möglichst schnell eine Screening-Teilnahme zu ermöglichen, gibt es eine Übergangsregelung: Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können ab 1. Juli 2024 bei den Zentralen Stellen alle zwei Jahre einen Mammographie-Termin vereinbaren.

Wo finden Frauen nähere Informationen zum Screening-Angebot?

Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt wird, bietet der G-BA seit 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Über die Bestellmöglichkeiten hat der G-BA in einer Fachnews informiert.

Zudem überarbeitete der G-BA seine sogenannte Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings: