Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL

Die Richtlinie regelt das Nähere zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, insbesondere die einbezogenen Erkrankungen, den Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung sind die am 8. Mai 2024 in Kraft getretenen Beschlüsse noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
01.03.2024
Geändert am:
15.06.2023 BAnz AT 28.11.2023 B1
Fassung vom:
21.03.2013 BAnz AT 19.07.2013 B1

Anlagen


Weiterführende Informationen

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